Bei unserer Märzklage hat es einige Wochen gedauert, um herauszufinden, was hier überhaupt getan werden muss. Wir unterstützen diesen Monat Herrn O.

Herr O. kam 2007 von Nigeria nach Deutschland, um seinem Traum Profifußballer näherzukommen. Bald war er als Trainer in einem Verein tätig. Da er jedoch nur mit einem Touristenvisum eingereist war, hielt er sich illegalisiert in Deutschland auf und war unter anderem auf einen nigerianischen Bekannten angewiesen, der ihn in einer nicht genutzten Wohnung wohnen ließ.

Eines Tages wurde er durch Racial Profiling von der Polizei kontrolliert und aufgefordert, die Beamt*innen zu seiner Wohnung zu führen. Er wusste nicht, dass er dazu nicht verpflichtet ist. In der Wohnung wurden Drogen des Bekannten gefunden. Da Herr O. von seinem Bekannten Morddrohungen erhielt, verriet er diesen nicht. Obwohl es im darauffolgenden Strafprozess widersprüchliche Aussagen gab und an seiner Schuld hätte gezweifelt werden müssen, bekam er schließlich eine 6-jährige Haftstrafe.

Im Gefängnis wurde Herr O. von einem rechtsradikalen Insassen mit einer Hantel schwer am Bein verletzt. Er erhielt nur eine notdürftige medizinische Versorgung, sodass er bis heute körperlich eingeschränkt ist und sein Traum vom Profifußball bzw. seine Existenzgrundlage zerstört wurde. Nach seiner Entlassung beantragte Herr O. das gesundheitliche Abschiebehindernis, was jedoch mit der Begründung der Amtsärztin abgelehnt wurde, man könne ihn ja im Rollstuhl zum Flughafen-Gate bringen. Gegen diese Entscheidung legte Herr O. Klage ein.

Vor zwei Jahren lernte er dann seine Lebensgefährtin kennen. Ihr gemeinsamer Sohn kam Anfang dieses Jahres zur Welt. Als seine Freundin in den letzten Monaten der Schwangerschaft und bereits in Mutterschutz war, fand ein Abschiebeversuch in ihrer Wohnung statt. Während Herr O. glücklicherweise nicht zuhause war, stießen die Polizist*innen der Frau die Haustüre so rabiat gegen den Bauch, dass sie wegen einer Frühgeburt ins Krankenhaus musste. Glücklicherweise geht es der Mutter und dem Kind heute gut.

Aus rechtlicher Sicht sieht die Situation von Herrn O. schlecht aus, da die Haftstrafe wegen Drogenhandel sogar über der Tatsache steht, dass er als Vater eines deutschen Kindes dieses in Deutschland mit großziehen darf. Der bisherige Anwalt von Herrn O. hat mit der Ausländerbehörde jedoch einen Vergleich ausgehandelt: Wenn er bis Mai nach Nigeria ausreist und dort ein Visum für Familienzusammenführung beantragt, darf er – unter mehreren Bedingungen – auch dauerhaft wieder einreisen. Nach längerem Überlegen und einer von uns organisierten zweiten anwaltlichen Meinung hat Herr O. den Vergleich angenommen.

Nun gilt es, mit anwaltlicher Unterstützung alle nötigen Papiere (z.B. Geburtsurkunde) so schnell wie möglich zu organisieren: Sind nicht alle der Bedingungen, die die Ausländerbehörde gesetzt hat, bei der Ausreise erfüllt, wird es vermutlich schwierig, daran von Nigeria aus weiterzuarbeiten.

Bitte unterstützt Herrn O. mit euren Beiträgen dabei, endlich in Deutschland zur Ruhe kommen zu können und das Aufwachsen seines Kindes nicht zu verpassen. Wir sind zudem der Meinung, dass der deutsche Staat Herrn O. nach allem, was passiert ist, einiges schuldig ist!

Konto-Inhaberin: Peperoncini e.V.
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Verwendungszweck: Bleiberecht für Herrn O.