Frau S. floh noch als Minderjährige von Äthiopien nach Europa. Ihre genauen Fluchtgründe sind nur der Anwältin bekannt, da es ihr schwer fiel, darüber zu sprechen. Wir unterstützen ihre Klage gegen die geplante Abschiebung im Juni 2017.

Familie MA. klagte im Januar 2017 im Rahmen unserer Queer-Stay-Here-Kampagne gegen ihren negativen Asylbescheid. Trotz der Bisexualität beider Partner hatte die Familie eine Abschiebungsandrohung für Tunesien erhalten.

Since November 2016 we are suing against Family B.’s impending deportation to Afghanistan. The German government classifies Afghanistan as a safe state of origin. We fight this assessment – Afghanistan is not safe at all!

La situation en Tunisie est dangereuse et associée à une forte répression pour les personnes homosexuelles, bisexuelles, trans*. Les homosexuel(le)s sont non seulement mis au ban de la société, mais aussi poursuivis en droit pénal. Et comme l’homosexualité est poursuivie en tant que crime, il n’existe aucun moyen à ceux et celles atteintes d’attaques homophobes…

Peperoncini soutient den Mars 2017 la familee S.D. venant du Venezuela. La famille S.D. est arrivée il y a quelques mois en Allemagne, il n’y a pas encore eu de décision par rapport à leur demande d’asile. Toutefois le BAMF (l’administration qui s’occupe de la migration et des réfugiés) les a sommé de présenter des…

Weil in Venezuela regelmäßig Menschenrechte verletzt werden, entschloss sich Familie S.D. nach Deutschland zu kommen. Mit unseren Unterstützer*innengeldern von März 2017 unterstützen wir ihr Aufenthaltsverfahren. Vor allem die ungenügende Gesundheitsversorgung und die Verfolgung Oppositioneller durch die sozialistische Diktatur in ihrer Heimat prangern sie an!

Unser erster Kläger im neuen Jahr ist Herr F.
Er floh im Oktober 2016 von Tunesien nach Deutschland, wo er Asyl aufgrund seiner Homosexualität beantragte. Dieser Antrag auf Asyl wurde Anfang Januar abgelehnt, wogegen Herr F. sich zur Wehr setzte – das BAMF hat den Ablehnungsbescheid vor der nun Verhandlung zurückgezogen! Herr F. kann bleiben!

Im November 2016 klagen wir mit Familie B. gegen die drohende Abschiebung nach Afghanistan, das laut aktueller politischer Linie als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft wird. Wir kämpfen gegen diese Einschätzung und sagen: Afghanistan ist nicht sicher!

Frau M. finanziert mit uns im September 2016 die Klage gegen ihren Dublin-Bescheid. Sie soll mit ihrem Sohn in einen anderen EU-Staat abgeschoben werden, in dem sie persönlich mit dem Tod bedroht wurde. Seit 2014 muss sie in der EU herumreisen, ohne dass ihr Asylverfahren angefangen wurde.