Frau O.
Auch Frau O. unterstützen wir durch die Weihnachtsbürgschaften 2015. Frau O. erhielt einen negativen Asylbescheid, obwohl sie noch heute unter den Erlebnissen in Algerien leidet. Das BAMF entschied jedoch, dass dies nicht die Ursache der psychischen Krankheit von Frau O. sein kann – die Gewalt, die gegen sie ausgeübt wurde, sei schon zu lange her. Dagegen geht Frau O. in Berufung vor das OVG Bautzen!