Herr D.
Im Mai 2021 unterstützen wir Herrn D. aus Syrien. Herr D. hat als Ergebnis seines Asylverfahrens nur subsidiären Schutz statt Flüchtlingsschutz erhalten. Im Herbst 2020 hat jedoch der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Wehrdienstverweigerern aus Syrien der Flüchtlingsschutz zusteht, da ihnen durch das Assad-Regime individuelle Verfolgung bis hin zu Folter droht. Daraufhin hat Herr D. beim…